Ausbildung

Sicherheitsunterweisung

- Friseurbetriebe

Branchenspezifische Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter

Durchführung der Sicherheitsunterweisung (3 UE)

Wenn Ihnen die entsprechenden Schulungsräume fehlen oder Sie nur wenige Mitarbeiter unterweisen müssen, können Sie die entsprechenden Mitarbeiter in unseren branchenspezifischen Unterweisungen im SIGNUM-CAMPUS in Marl schulen lassen.

Bei Vertragskunden der SIGNUM Arbeitsschutz GmbH kann diese Schulung über das Stundenkontingent gemäß DGUV Vorschrift 2 verrechnet werden. Bei anderen Anfragen erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

Rechtliche Grundlagen

In den folgenden Gesetzen und Vorschriften ist die Unterweisungspflicht für Unternehmer aufgeführt:

  • Arbeitsschutzgesetz (§12)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§12)
  • Gefahrstoffverordnung (§14)

Diese Aufzählung ist sicherlich nicht vollzählig, da man in vielen weiteren Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Anforderungen zur Unterweisung findet.

 

Referenten / Schulungsorte

Unsere Referenten sind langjährig erfahrene Fachkräfte. Der Unterricht findet in unserem CAMPUS in Marl statt.

Veranstaltungsort

ARBEITSSCHUTZZENTRUM

Wiesenstraße 5
45770 Marl
Büro: 0 23 65 – 92 44 68 0
Praxis: 0 23 65 – 50 51 07
info@signum-arbeitsschutz.de

Sprechen Sie uns an!

Sie sind an unserem Seminar interessiert? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht. Wir melden uns dann schnellstens bei Ihnen!

Oder rufen Sie direkt an:
Telefon: 0 23 65 / 92 44 680

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