Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlagen der Zusammenarbeit
    1. Der Auftrag wird nach allgemein anerkannten Grundsätzen für Unternehmensberatung ausgeführt. Unsere Tätigkeiten gliedern sich in Untersuchung und Besprechung im Hause des Auftraggebers sowie Ausarbeitungen und Berichterstattungen gegebenenfalls an unserem Geschäftssitz.
    2. Wir sind berechtigt, den Auftrag durch sachverständige Mitarbeiter durchführen zu lassen. Wird ein für die Mitarbeit spezialisierter Kollege erforderlich, so vereinbaren wir dies schriftlich.
    3. Die Beratungskosten können niedrig gehalten werden, wenn der Zeitaufwand für nachgeordnete Arbeiten gering ist. Es liegt daher im Interesse des Auftraggebers, uns auf Anforderung Personal unentgeltlich für Arbeiten im Hause des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter können zum Vorteil des Auftraggebers bei langfristigen Projektarbeiten und bei Durchführungsaufträgen unter unserer Anleitung tätig sein.
    4. Der Auftraggeber stellt unseren Beratern und Mitarbeitern bei längeren und umfangreicheren Untersuchungen im Hause des Auftraggebers einen gesonderten und angemessenen Arbeitsraum zur Verfügung. Der Auftraggeber gestattet ferner die kostenlose Benutzung eines Telefons für dienstliche Zwecke.
    5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für die Unterlagen, Verträge und Umstände, die während der Tätigkeit bekannt werden. Wir werden dadurch aber nicht von unserer Pflicht entbunden, den Auftraggeber auf alle Vorgänge und Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
    6. Der Auftraggeber informiert u. U. seine Mitarbeiter und den Betriebsrat bereits vor Beginn von örtlichen Begehungen oder durchzuführenden Untersuchungen über unsere Tätigkeit.
  2. Berichterstattung.
    1. Wir verpflichten uns, über unsere Arbeit regelmäßig Bericht zu erstatten.
    2. Der Auftraggeber und wir stimmen überein, dass für den Auftrag eine, dem Arbeitsfortschritt entsprechende, laufende / einmalige Berichterstattung gilt.
    3. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Berichtexemplare wenige Wochen nach Durchführung der Tätigkeiten.
  3. Schutz des geistigen Eigentums.
    1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen unseres Auftrages gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Besprechungen ausschließlich für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
    2. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen unserer Berater (Berichte, Konzepte, usw.) an einen Dritten bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, sofern sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  4. Haftung
    1. Wir handeln bei der Durchführung der gestellten Aufgaben nach den allgemeinen Grundsätzen für Unternehmensberatung. Für Verletzungen durch hinzugezogene Kollegen haften wir nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern wir auch selbst dafür gesetzlich haften.
    2. Haftung für Schäden wird bis zur eindeutig nachgewiesenen Schadenhöhe, jedoch nicht über € 5000,– (fünftausend Euro) übernommen, wenn Haftungspflicht im Sinne des Gesetzes vorliegt. Haftung aus mündlicher Beratung und Begutachtung ist ausgeschlossen.
    3. Eine Erweiterung der Haftung z.B. durch Vermögensschadenhaftung ist nur dann möglich, wenn das Risiko nach deutschem Recht versichert werden kann.
    4. Ein Schadenersatzanspruch kann, soweit er nach gesetzlicher Vorschrift nicht bereits verjährt ist oder in einem längeren Zeitraum verjährt, nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb der oben genannten vertraglichen oder gesetzlichen Fristen seit der Ablehnung der Ersatzleistungen Klage erhoben wird.
  5. Schweigepflicht gegenüber Dritten
    1. Wir verpflichten uns, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber selbst als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
    2. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfe, kann uns schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
    3. Wir dürfen Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse des Auftraggebers aushändigen.
    4. Die Schweigepflicht für alle unsere Berater und Mitarbeiter gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
  6. Auflösung des Vertragsverhältnisses
    1. Die Vertragspartner können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeweils sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer, zugehend spätestens am dritten Werktag des betreffenden Monats, durch einen eingeschriebenen Brief kündigen.
    2. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziffer 1 obliegende Mitwirkung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, insofern dadurch der Erfolg unserer Arbeit und die Abwicklung des Auftrages in Frage gestellt werden können.
    3. Wir behalten auch bei fristloser Kündigung den Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung tatsächlich ersparten Aufwendungen. Wir brauchen uns nicht anrechnen zu lassen, was wir durch anderweitige Verwendung erwerben oder zu erwerben unterlassen. Dies gilt sinngemäß auch für hinzugezogene Kollegen.
  7. Sonstiges
    1. Eine Beanstandung an unseren Arbeiten berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Honorars.
    2. Nach Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Auftrag haben wir auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die wir aus Anlass unserer Tätigkeit für den Auftrag von diesen erstellt haben. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen uns und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die wir bereits in Abschrift besitzen.
  8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
    1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, wenn keine andere Vereinbarung erfolgt.
    2. Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten nicht auf gütlichem Wege erledigen lassen, ist der Geschäftssitz der SIGNUM Arbeitsschutz GmbH der Gerichtsstand. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz.
    3. Änderungen oder Ergänzungen haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
    4. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen