Ausbildung

Erste-Hilfe-Ausbildung

Die Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung – 9UE

In jedem Unternehmen in Deutschland muss sichergestellt sein, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen. Dieses regelt die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention. Bei SIGNUM findet die Ausbildung in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die Abrechnung des Kurses mit der Berufsgenossenschaft findet direkt durch den ASB statt und ist für Sie kostenlos – es fällt lediglich eine kleine Pauschale für die Verpflegung an, welche von SIGNUM berechnet wird.

 

Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, z. B.

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • Beachten der eigenen Sicherheit
  • Absetzen des Notrufs
  • Sichern der Unfallstelle
  • Retten aus akuter Gefahr
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion

 

Seminardauer

  • Ausbildung 9 Stunden
  • Fortbildung 9 Stunden

 

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung vom Notfalltraining Vest und können damit im Betrieb zum Ersthelfer ernannt werden.

 

Referenten / Schulungsorte

Die Ausbildung wird extern durch den Notfalltraining Vest oder bei uns vor Ort im Campus durchgeführt.

Veranstaltungsort

ARBEITSSCHUTZZENTRUM Wiesenstraße 5 45770 Marl Büro: 0 23 65 – 92 44 68 0 Praxis: 0 23 65 – 50 51 07 info@signum-arbeitsschutz.de

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