Teilnehmerkreis
Der Teilnehmerkreis besteht aus zukünftigen Bedienern von Arbeitsbühnen, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben. Ihre Mitarbeiter erlangen einen überbetrieblichen, personenbezogenen Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen. Voraussetzungen sind, dass der Mitarbeiter 18 Jahre alt ist, und dass die körperliche, geistige und charakterliche Eignung (s.a. DGUV G 350-001, ArbMedVV G25 + ggf. G41 und DGUV G 308-008) vorliegt.
Inhalt der Ausbildung – 8 UE
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine (am Arbeitsort)
- Arbeiten mit der Maschine
- Unfallgeschehen
Praktische Ausbildung:
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau und standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
Abschluss
Nach erfolgreich bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten Sie den Bedienerausweis für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen. Dieser ist überbetrieblich, personenbezogen und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind damit berechtigt, in jedem beliebigen Betrieb Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen zu führen.
Dauer
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens 1 Tag.
Referenten / Schulungsorte
Unsere Referenten sind langjährig erfahrene Fachkräfte. Die theoretische Schulung findet in unserem CAMPUS in Marl statt. Die praktische Ausbildung erfolgt entweder bei Ihnen vor Ort oder in einem Partnerunternehmen der SIGNUM-Gruppe.