Ausbildung

Der Brandschutzhelfer

- Grundlagen und Qualifizierung

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Rechtliche Grundlagen

Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände” Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer”.

Wie viele Brandschutzhelfer ein unternehmen braucht, ergibt sich aus der ASR A2.2 und der BGI/GUV-I 5182, DGUV Information 205-023 und der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) reichen in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer müssen aber auch Faktoren wie erhöhte Brandgefährdung, Wertekonzentration, Schichtbetrieb, Saisonbetrieb sowie krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten berücksichtigt werden.

 

Ausbildung (Dauer / Inhalte) – 3 UE

Für die Theorie sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Häufige Brandursachen/ Brandbeispiele
  • Betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen bezogen

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen”
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A 1.3

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  •  Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Gefahren durch Brände

  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
  • Mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)

5. Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

Praxis

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Veranstaltungsort

BRANDSCHUTZZENTRUM

Stettiner Straße 12-14
45770 Marl
Büro: 0 23 65 – 50 92 18
Fax: 0 23 65 – 50 92 19
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