Arbeits- und Betriebsmittelprüfung
Anlagen und Maschinen rechtssicher prüfen
Die Praxis zeigt, dass in vielen Betrieben der Prüfpflicht der Arbeits- und Betriebsmittel nur sehr spärlich bis gar nicht Rechnung getragen wird.
Dabei sind die entsprechenden Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben in der DGUV Vorschrift 3 und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 10 klar geregelt.
So ist es zum Beispiel erforderlich, eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung durchzuführen. Hier wird die Gefährdung ermittelt, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden ist bzw. am Arbeitsplatz durch Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander hervorgerufen wird. Dementsprechend sind sinnvolle Prüffristen und Prüfumfänge fest zu legen.
Maximale Arbeitssicherheit durch Sicherheits- und Sachkundigen Prüfungen.
Die Qualifikation der prüfenden Person wird in der BetrSichV eindeutig geregelt. Es muss sich hierbei um eine befähigte Person nach TRBS 1203 handeln, bei der die Berufsbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit eine Rolle spielen.
Arbeitsschutz ist Chefsache! Grundsätzlich steht der Arbeitgeber im Fokus. Er ist gehalten, den Vorgaben unterschiedlicher Regelsetzer nachzukommen.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können bestimmungsgemäß während des Betriebes bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden. Dabei sind sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen. Hierzu zählen insbesondere handgeführte Motorwerkzeuge (Flex, Verlängerungskabel, Bohrmaschine, etc.). Aber auch im Büro sind PC, Server und Spülmaschine prüfpflichtig.
Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”, nach DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1201.
Ortsfeste Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel können entweder aufgrund ihrer hohen Masse, einer fehlenden Tragevorrichtung oder wegen einer mechanischen Befestigung nicht leicht bewegt werden. Ortsfest sind auch elektrische Betriebsmittel, die zeitweilig an einem Ort fest montiert sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden. Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden oder werden bestimmungsgemäß nicht während des Betriebes bewegt. Als Beispiel wäre hier z.B. die Richtbank, CNC-Maschine oder der Extruder zu nennen.
Die Rechtsgrundlagen sind identisch mit den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, allerdings ist der Prüfaufwand bei den ortsfesten Betriebsmitteln komplexer.
Mechanische Betriebsmittel
Auch die mechanischen Betriebsmittel verlangen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Diese müssen gemäß diverser Rechtsgrundlagen regelmäßig geprüft werden. Setzen Sie nicht die Gesundheit ihrer Mitarbeiter oder Anderer aufs Spiel. Wir haben uns auf die in der Liste genannten Betriebsmittel spezialisiert und können Ihnen hierfür den Prüfdienst anbieten.
Alle Prüfungen beinhalten:
- Visuelle Inspektion vom Normalniveau
- Sichtkontrolle
- Abgleich mit dem Sollwert
- Vergabe einer Inspektionsplakette
- Erstellung eines Prüfberichtes
Als herstellerunabhängiges Unternehmen sind wird nicht auf bestimmte Marken beschränkt, sondern bieten unsere Sicherheitsprüfungen und Wartung aus einer Hand für alle gängigen Herstellertypen.
Brandschutztechnische Betriebsmittel
Vorbeugender Brandschutz ist der Begriff für alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der brandschutztechnischen Betriebsmittel durch unsere sachkundigen Mitarbeiter. Somit können Sie als Arbeitgeber Ihre rechtliche Anforderung erfüllen und bekommen die erforderlichen Dienstleistungen alle aus einer Hand.