Ausbildung

Der Sicherheitsbeauftragte

Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollten als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden.

Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis besteht aus Personen aller Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

 

Inhalt der Ausbildung – 16UE

Allgemeiner Teil:

  • Arbeitsplatz, Gefährdungen, Unfall
  • Arbeitsunfälle und ihre Folgen
  • Die Rollen der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln der Technik
  • Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb
  • Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb
  • Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Spezieller Teil:

  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Kraftbetriebene Arbeitsmittel
  • Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung)
  • Brandgefahren
  • Elektrische Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
  • Innerbetrieblicher Transport und Verkehr (u. a. Gabelstapler)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

 

Abschluss

Nach dem absolvierten Lehrgang erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und einen Eintrag der Qualifikation in den Sicherheitspass. Sollte Sie noch keinen Sicherheitspass besitzen, bekommen Sie einen ausgestellt.

 

Referenten / Schulungsorte

Unsere Referenten sind langjährig erfahrende Fachkräfte. Die Schulung findet in unserem CAMPUS in Marl statt.

Veranstaltungsort

ARBEITSSCHUTZZENTRUM

Wiesenstraße 5
45770 Marl
Büro: 0 23 65 – 92 44 68 0
Praxis: 0 23 65 – 50 51 07
info@signum-arbeitsschutz.de

Sprechen Sie uns an!

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Telefon: 0 23 65 / 92 44 680

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